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Private Zusatz-Krankenversicherung für homöopathische Behand
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Barilla
Anmeldedatum: 25.01.2010 Beiträge: 18
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Verfasst am: 23.04.2010, 17:00 Titel: Naturheilverfahren und Heilpraktiker - Unterschied? |
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Hab zwei Fragen zu einer ambulanten Zusatzversicherung:
Wer weiß denn den Unterschied zwischen Naturheilverfahren und Heilpraktiker? Ich dachte, ich sei etwas erfahren in alternativen Heilmethoden aber habe mich durch die AGB's von gewühlt und immer gelesen, dass die Kosten erstatttet werden:
- fast immer für "Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgsversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen"
eher selten jedoch sind heilpraktische Leistungen ...
Inwiefern sind denn Tarife MIT heilpraktischen Leistungen hochwertiger als jene, die lediglich für Naturheilverfahren leisten?
Und wozu gehört nun die Wiedemann-Kur? http://www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/wiedemann-kur/
Danke Euch! |
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Fr. Laurence Gromier-Heim

Anmeldedatum: 31.01.2007 Beiträge: 674 Wohnort: Tel.: 06222/64978
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Verfasst am: 25.04.2010, 09:43 Titel: |
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Hallo Barilla,
| Zitat: | | Wer weiß denn den Unterschied zwischen Naturheilverfahren und Heilpraktiker? | Heilpraktiker ist ein Beruf, Naturheilverfahren ein Verfahren.
Also es gibt grundsätzlich:
Ärzte für Naturheilkunde
Ärzte für klassische Homöopathie (andere Fachweiterbildung)
Ärzte für Akupunktur...
Heilpraktiker.
Wie, die Heilpraktiker sich spezialisiert haben, spielt für die KK kaum eine Rolle, nur die Rolle, dass ein Heilpraktiker sich verpflichtet, in dem Fach in dem er/sie spezialisiert ist sich regelmäßig weiterzubilden
| Zitat: | fast immer für "Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgsversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen"
eher selten jedoch sind heilpraktische Leistungen... |
Es gibt PKK, die tatsächlich sagen: wenn ein Arzt und ein Heilpraktiker die gleiche Methode anbieten, dann wird der Arzt ersetzt nicht der Heilpraktiker. Wie Sie sehen geht es nicht um höherer Leistung, sondern um den Beruf.
Fazit: Wenn die Erstattung der Leistung eines Heilpraktikers erwünscht ist, dann ist es besser solche Klausel nicht zu haben. Barmenia ersetzt z. Bsp.: 100% die HP-Leistung. Die Inversa kaum.
Die Kassen haben ein sogenannte Hufeland-Leistungsverzeichnis, dort werden die Methoden, die offiziell zur Komplementärmedizin angehören aufgelistet.
Daher immer Vergleiche anstellen, Testberichte lesen, PKK anrufen.
Herzliche Grüße
Laurence Gromier-Heim _________________ Heilpraktikerin, Laurence Gromier-Heim,
Klassische Homöopathie
Praxis-Tel.: 06222-64978
WWW.heilpraktiker-direkt.de
Homöopathen ohne Grenzen e. V.
http://www.hom-og.de/ |
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Barilla
Anmeldedatum: 25.01.2010 Beiträge: 18
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Verfasst am: 30.04.2010, 16:34 Titel: |
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Liebe Frau Gromier-Heim,
vielen Dank für die Antwort. Es geht also nicht um die Inhalte der Behandlung, sondern darum, wer welches Studium (Hochschul- oder Selbst-) hinter sich gebracht hat.
Das leuchtet ein. Meine Freundin hat als Physiotherapeutin eine Weiterbildung in 'Manuelle Therapie' gemacht. Aber die Privatkassen wollen diese Behandlung nicht erstatten, weil sie keine Medizinerin ist. |
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Barilla
Anmeldedatum: 25.01.2010 Beiträge: 18
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Verfasst am: 17.03.2011, 18:37 Titel: |
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Homöopathie gibts übrigens auch für viele Kassenpatienten, leider ist das noch weitestgehend unbekannt. Die DAK ist da ziemlich mau, aber die Techniker soll sehr fortschrittlich sein:
Prinzipiell kannst du dich bei den meisten Kassen (100 etwa) in einen speziellen Vertrag zur Integrierten Versorgung Homöopathie einschreiben. Da entstehen keine zusätzlichen Kosten, du musst nur die Teilnahmeerklärung unterschreiben - beim teilnehmenden Vertragsarzt
vor Behandlungsbeginn. In manchen Verträgen kooperieren auch Krankenhäuser oder Apothekerverbände mit dem DZVhÄ.
Der Arzt sollte aus Qualitätsgründen ein „Homöopathie-Diplom“ haben. Gut ist außerdem: Wenn die Anamese länger dauert (hier gibts ja normalerweise straffe Zeitintervalle >> bis 60 min., bis 90 min. etc), ist auch das mit im Vertrag enthalten. Das heißt, dir werden keine Extrakosten inRechnung gestellt. auch die Folgekonsultation ist mit drin!
homöopathische Arzneimittel sind aber nicht mit enthalten, da musst du dann selbst zahlen (außer Kinder bis 12 Jahre - ich glaube, egal, welche kasse). Im Vertrag ist aber die Behandlung mit Einzelmittelhomöopathie drin.
Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung für Homöopathie (ambulant) kannst du dagegen auch Privatärzte aufsuchen, die müssen sich mehr Zeit nehmen (haben sie ja auch, da ist in der Regel das Wartezimmer leerer
Da wäre dann interessant für dich:
ARAG >> Kostenerstattung 90 % bis max. 2.500,- Euro pro 24 Monate
Barmenia >> Kostenerstattung 80 % bis max. 1000,- Euro pro 12 Monate
Signal IDUNA >> Kostenerstattung 80 % bis max. 550,-,- Euro pro 12 Monate
Der Beitrag ist vom Alter abhängig. Wenn man schon mal Vorerkrankugen hatte, wirds schwierig. Schon ein früherer KH-Aufenthalt kann dir einen großen Stein in den Weg legen. |
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