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luki
Anmeldedatum: 07.05.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 07.05.2008, 21:50 Titel: Kava Kava kauf erlaubt?? |
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Hallo
ich habe da eine Frage zwecks der Bestellung von Kava Kava aus dem Ausland. Da es in Dtl nicht mehr zugelassen ist, wäre es wichtig für mich zu erfahren, ob ich mich mit einer Bestellung aus dem Ausland Strafbar machen würde. Denn ich bin mir nicht sicher, ob nur der Vertrieb in Dtl verboten ist.
Danke schon mal für die Antworten. |
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Adolf Nahrstedt

Anmeldedatum: 04.10.2006 Beiträge: 46
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Verfasst am: 08.05.2008, 16:14 Titel: |
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Grundsätzlich ist der Handel und das in den Verkehrbringen von Kava und dessen Produkten in Deutschland verboten, denn die Zulassung von Kava-Droge und -Präparaten ruht in Deutschland. Der Zoll muss deshalb, wenn er eine derartige Zusendung aus dem Ausland feststellt, die Sendung beschlagnahmen. Grundsätzlich könnte auch ein Verwarnungs- und evtl. im Wiederholungsfall ein Bussgeld erhoben werden, da Stoffe eingeführt werden, die hier nicht verkehrsfähig sind. Dies ist aber in der Praxis sicher nur selten der Fall.
Allerdings muss man sich im Klaren sein, dass Kava Produkte aus dem Ausland in ihrer Qualität ungeprüft sind (im Gegensatz zu in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln). In der Deutschen Apotheker Zeitung wurde kürzlich ein Bericht publiziert, wonach in einem aus dem Internethandel bezogenen Kava Präparat im Gegensatz zur Deklaration keine Kavalaktone enthalten waren und damit auch keine Wirkung erwartet werden kann. |
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lilalenae
Anmeldedatum: 12.07.2008 Beiträge: 17 Wohnort: Mönchengladbach
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Verfasst am: 12.07.2008, 22:52 Titel: |
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| Ich nehme grade gegen meine Stress-Symptome bzw. leichte depressive Verstimmung Piper Methysticum. Also Kava-Kava in homöopatischer Form. Das ist denk ich mal nicht verboten, konnte es zumindest über die Apotheke ganz normal beziehen. Das hilft mir sehr gut. |
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luki
Anmeldedatum: 07.05.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 13.07.2008, 13:20 Titel: |
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Das klingt ja interessant...
Ich dachte, das die Dosierung so gering ist, das man keine Wirkung verspüren kann. Vielleicht, kann mir jemand sagen, welches Mischverhältnis das aktuelle hömoopatische Produkt und das original in etwa haben? Also kava kava N kapseln (wobei hier glaube ich kein Mischverhältnis angegeben ist) Und kava kava N D8. Vielleicht kann ja jemand etwas mit D8 anfangen.
Freue mich über jede Antwort. |
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Adolf Nahrstedt

Anmeldedatum: 04.10.2006 Beiträge: 46
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Verfasst am: 14.07.2008, 18:02 Titel: |
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Homöopathische Produkte zu Kava sind in Deutschland ab der Potenz D4 in Apotheken käuflich zu erwerben. Allerdings kann man den homöopathischen Arzneimitteln nicht die klinischen Studien und Anwendungsbeobachtungen mit allopathischen Kava Produkten zu Grunde legen, denn homöopathische Produkte sind wesentlich geringer konzentriert.
In der von Ihnen genannten D8 Dilution (Verdünnung) sind vereinfacht gerechnet 1 Gramm (g) Kava Rhizom mit 10 hoch 8 g Lösungsmittel (meist Ethanol 45%) verdünnt, also 1 g Drogensubstanz auf 100 000 000 g Lösungmittel. Bei der "Dilution" D4 (ab dieser Dilution ist Kava in Deutschland frei, d.h. in Apotheken ohne Rezept, verkäuflich) immerhin noch 1 g Drogensubstanz in 10 000 g Lösungsmittel. Normalerweise enthält 1 g Kava Rhizom 3-6% Wirkstoffe (Kavalaktone), also 30-60 mg (Milligramm). Viele Studien weisen dagegen Dosierungen von mindestens 120 mg Kavalactone/Tag auf.
Zum Vergleich: In 10 ml (g) Kava D4 (handelsübliches Fläschen) sind 0.03 bis 0.06 mg Kavalaktone enthalten.
Wenn Sie in einem Selbstversuch also eine Wirksamkeit beobachten, kann dies nicht an den Kavalaktonen liegen. |
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