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Beruhigende Homöopathika
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Nachricht |
Rhiann
Anmeldedatum: 07.11.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 07.11.2007, 13:07 Titel: Beruhigende Homöopathika |
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Hallo,
ich suche aufgrund gesundheitlicher Probleme (Neurasthenie, Schlafstörungen) ein auf das Nervensystem beruhigendes u. dämpfend wirkendes Präparat. Ich habe schon zahlreiche Medikamente ausprobiert, habe sie aber nicht vertragen, da ich auf Medikamente sehr empfindlich reagiere, v.a. wegen Magenbeschwerden, niedrigem Blutdruck u. Schlafstörungen. Die Homöopathika haben entweder nicht gewirkt, nicht die erwünschte Wirkung oder Nebenwirkungen (Ignatia, Zappelin)
Ich möchte Sie bitten, mir - falls möglich - ein paar Homöopathika zu empfehlen, die sedierend wirken.
Folgende Homöopathika habe ich bereits eingenommen:
Komplexmittel:
Avena-Sativa
Zincum Valerianicum Hevert
Pflügerplex Ginseng
Zappelin
Ignatia (Konstitutionsmittel)
Valeriana D2
Valeriana D12
Opium D6
Coffea D12
Coffea C200
Vielen Dank für Ihre Mühe!
LG von Rhiann |
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Fr. Laurence Gromier-Heim

Anmeldedatum: 31.01.2007 Beiträge: 674 Wohnort: Tel.: 06222/64978
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Verfasst am: 07.11.2007, 19:45 Titel: |
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Hallo Rhiann,
in der homöopathische Therapie wird Krankheit nicht als ein isoliertes Geschehen angesehen, als sei nur ein Fuß oder ein Herz oder der Schlaf eines Menschen krank, sondern als Ausdruck einer Störung des ganzen Organismus. Das Heilmittel muß auf diesen ganzen Organismus passen und nicht nur auf die sichtbare Störung. Der homöopathisch tätige Therapeut/in nimmt sich daher die Zeit, um über die Diagnose der Krankheit hinaus die ganz individuellen Beschwerden und Zeichen des Kranken zu erfassen. Das nach der Individualität des Kranken ausgewählte Arzneimittel stärkt gezielt die Selbstheilungskräfte und befähigt so den Körper, die Krankheit (welche auch immer von innen) her auszuheilen.
Es zeigt sich nicht als hilfreich ein homöopathischen Mittel „nur“ für ein Symptome zu geben.
Wie Fr. Dr. Machholdt schon in diesem Forum schrieb:
„Welches ist der Unterschied zwischen sogenannten „Bewährten Indikationen“ und den Konstitutionsarzneien?
„Bewährte Indikation“ bedeutet, eine Arznei nur aufgrund einiger weniger Symptome auszuwählen. Es gibt spezielle Nachschlagewerke, in denen für bestimmte akute Beschwerden (beispielsweise Verletzungen; Erkältungen; etc.) einige wenige Arzneien verzeichnet sind, die sich bei diesen Beschwerden bewährt haben. Diese Art der Verordnung ist aber nur bedingt homöopathisch, weil die Arzneien nur zum Teil gemäß den individuellen Symptomen ausgewählt werden. Und deshalb ist diese Art der Arzneiverordnung auch viel seltener erfolgreich als die wirklich individuelle Arzneimittelfindung.
Zur Klassischen Homöopathie im engen Sinn gehören die „Bewährten Indikationen“ insofern nicht.
Was die Arzneien selbst betrifft, gibt es keine Abgrenzung zwischen reinen Akut- und reinen Konstitutionsarzneien. Im Übrigens sind Ignatia, Opium etc.. auch alle Konstitutionsmittel. Grundsätzlich kann also jede Arznei akut eingesetzt werden und auch jede Arznei die Konstitutionsarznei für einen bestimmten Menschen sein. Aber auch die Akutarznei sollte sorgfältig ausgewählt werden, d. h. zu dem individuellen Menschen gut passen. „
Diese Erfahrung mit den bewährten Indikationen haben Sie auch anscheinend gemacht und ich kann Ihnen nur naheliegen einen traditionell arbeitenden klassischen Homöopath aufzusuchen.
Liebe Grüße
Laurence Gromier-Heim _________________ Heilpraktikerin, Laurence Gromier-Heim,
Klassische Homöopathie
Praxis-Tel.: 06222-64978
WWW.heilpraktiker-direkt.de
Homöopathen ohne Grenzen e. V.
http://www.hom-og.de/ |
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